Der Turnverein Laufen 1957 e.V. ist sich seiner Verantwortung zum Schutz der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen bewusst und setzt sich daher aktiv gegen jegliche Form von Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ein.
Unsere Zielsetzung ist der bestmögliche Schutz der Kinder und Jugendlichen.
So ist die regelmäßige Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sowie die Unterzeichnung unserer Selbstverpflichtungserklärung und Anerkennung unseres Verhaltenskodex für alle im Verein tätigen Personen obligatorisch.
Wir nehmen die individuellen Empfindungen der Kinder und Jugendlichen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und respektieren ihre persönlichen Grenzen.
Folgende Situationen müssen Eltern bewusst sein. Solange Sie nicht schriftlich widersprechen, erkennen Sie die Vorgehensweise an:
- Die Übungsleiter*innen müssen ggf. im Rahmen der Übungsstunden Hilfestellung geben, zum Beispiel beim Bodenturnen, Geräteturnen – oder auch bei anderen Sportarten. Ihr Kind hat jederzeit die Möglichkeit diese Hilfestellung durch die Übungsleiter*innen abzulehnen. Die Übungsleiter*innen entscheiden im Einzelfall ob die Übung trotzdem durchgeführt werden darf.
- Unsere Übungsleiter*innen dürfen die Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten nicht betreten, wenn Kinder-/Jugendliche sich darin aufhalten.
Sollte ihr Kind Hilfe beim Umziehen oder Toilettengang benötigen, bestätigen Sie bitte schriftlich an die Übungsleiter*innen, dass diese ggfs. behilflich sein dürfen. - Es kann vorkommen, dass ihr Kind sich bei den Übungsstunden verletzt – auch wenn unsere Übungsleiter*innen die größtmögliche Vorsicht walten lassen. Die Übungsleiter*innen werden ggfs. erste Hilfe leisten und dann entscheiden, ob ein Arzt oder ein Krankenwagen informiert wird.
Sobald dies erfolgt ist und die Situation es möglich macht, wird der/die Übungsleiter*in unverzüglich Sie informieren. Bitte stellen Sie sicher, dass die Übungsleiter*innen die Telefonnummer von Ihnen hat, auf der Sie während der Übungsstunden sicher zu erreichen sind. - Nach Beendigung der Übungsstunden sind viele Kinder in der Lage, allein nach Hause zu gehen. Einige Kinder werden jedoch von den Eltern abgeholt.
Bitte beachten Sie, dass die Aussichtspflicht der Übungsleiter*innen mit dem Ende der Übungsstunde endet und wir davon ausgehen, dass Ihr Kind abgeholt wird. Falls Ihr Kind nicht abgeholt wird, liegt es im Ermessen der Übungsleiter*innen, das Kind nach einer angemessen Zeit alleine nach Hause zu schicken.